Rechtsprechung
AG Hechingen, 13.03.2019 - 6 C 201/18 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- BGH, 16.06.2009 - VI ZR 107/08
Zur Haftung des Fahrzeugherstellers für einen Produktfehler
Auszug aus AG Hechingen, 13.03.2019 - 6 C 201/18
Dementsprechend ist auch die Unterscheidung von Fabrikations-, Konstruktions- und Instruktionsfehlern, die im Rahmen der deliktischen Produkthaftung der Kategorisierung der konkreten Verkehrspflichten dient, nicht gegenstandslos geworden (BGH NJW 2009, 2952 m.w.N.).